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Wissenswertes

Neuerungen Bürgergeld ab 01.07.2023

Freibeträge bei Erwerbseinkommen

Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 € und 1.000 € künftig 30 % davon behalten werden (bisher 20 %). Die ersten 100 € aus Erwerbsein kommen werden grundsätzlich nicht angerechnet (sog. Grundfreibetrag). Komplett anrechnungsfrei ist ab 1. Juli 2023 das Mutterschaftsgeld. Junge Menschen in Ausbildung bis 25 Jahre behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, Einkommen im FSJ und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 €) anrechnungsfrei. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Ausbildung und Umschulung

Es ist möglich mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachzuholen, und zwar über einen Zeitraum von 3 Jahren (bislang waren es maximal 2 Jahre). Durch den verlängerten Zeitraum können besondere Lebensumstände besser berücksichtigt werden, wie etwa die Betreuung der Kinder bei Alleinerziehenden.
Für Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, können monatlich 150 € Weiterbildungs geld beantragt werden. Zudem gibt es eine Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen. Für alle anderen Weiterbildungen, die mindestens 8 Monate dauern, aber zu keinem anerkannten Berufsab schluss führen, kann man einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 € pro Monat erhalten. https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld Einstiegsgeld vom Jobcenter Bei Bezug von Bürgergeld soll es sich finanziell lohnen, wenn man wieder arbeiten geht. Damit das auch bei zunächst gering bezahlten Stellen der Fall ist, gibt es die Möglichkeit, beim Jobcenter Einstiegsgeld zu beantragen. Grundvoraussetzung für das Einstiegsgeld ist, dass man unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld erhalten hat. Wichtig: Ob man Einstiegsgeld erhält, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter beim Jobcenter. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/einstiegsgeld-fuer eine-beschaeftigung

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wurde zum 1. Januar 2023 auf monatlich bis zu 250 € pro Kind erhöht und richtet sich nach dem Einkommen. Kinderzuschlag kann nicht zusammen mit Bürgergeld beantragt werden, jedoch gemeinsam mit Wohngeld. TIPP: Oftmals lohnt sich ein Antrag auf Kinderzuschlag, denn bei einer Bewilligung (und sei es nur in geringer Höhe) hat man dadurch Anspruch auch auf andere Leistungen, z.B. den Wärmefonds, Stromkostenzuschuss, BuT-Leistungen, Kosten für Mittagsverpflegung in der Schule und Zuschuss zu Schulmaterialkosten, etc. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kinderzuschlag-an spruch-hoehe-dauer

Wärmefonds

HINWEIS: Seit dem 1. April 2023 gelten neue Einkommensgrenzen für Antragsteller*innen! Einen Antrag stellen können Personen mit Erstwohnsitz in München, die Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG oder BAB beziehen und einen eigenen Haushalt führen, bzw. Personen mit einem grauen München-Pass oder einem monatlichen Nettoeinkommen, das unter der Münchner Armutsgefähr dungsschwelle liegt: Einpersonenhaushalt 1.660 € + 830 € für jede weitere Person im Haushalt ab 14 Jahren bzw. 500 € für jede weitere Person im Haushalt unter 14 Jahren.
https://www.waerme fonds.de/

Zur geplanten Einführung der Kindergrundsicherung

Das Bündnis Kindergrundsicherung, welchem auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. angehört, fordert die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Hierfür sollen große Teile der bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder sowohl gebündelt und automatisiert als auch auf ein armutsverhinderndes Niveau erhöht werden. Forderun gen, Beispielrechnungen, Stellungnahmen und Kritik unter:
https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/VAMV_PM_Mythen_KGS_22052023.pdf
https://kinderarmut-hat-folgen.de/
https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Stellungnahmen/2023/Anrechnung_ Kindeseinkommen_KGS__2023.pdf

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens und Geburtsnamensrechts

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Erleichterungen zur Ände rung des Geburtsnamens des Kindes nach einer Scheidung seiner Eltern sowie die Erleichterungen zur Rückbenennung eines infolge der Eheschließung eines Elternteils mit einem Stiefelternteil erhal tenen Geburtsnamens. Die komplette Stellungnahme des VAMV zum Referentenentwurf findet sich hier:
https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/VAMV_Stlgn_Gesetz_zur_AEnderung_des_Ehe namens-_und_Geburtnamensrecht.pdf

KulturPass für 18-Jährige

Am 14. Juni 2023 startete der KulturPass! Er ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. So wird Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage bei den Anbietenden.
https://www.kulturpass.de/ueber-den-kulturpass

Wohneigentum für Familien wird gefördert

Ab 1. Juni können Familien die sogenannten WEF-Förderkredite für den Neubau und Erstkauf selbst genutzter klimafreundlicher Immobilien beantragen. Zinsgünstige Kredite sollen Familien mit einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro ermöglichen, im Eigenheim zu leben. Dabei werden plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind angerechnet.
https://www.kfw.de

 

Düsseldorfer Tabelle 2023

Kindesunterhalt

 

Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen

Altersstufen in Jahren

§ 1612 a Abs. 1 BGB

Prozent-satz

Bedarfs-kontrollbetrag

 

 

0 - 5

6 - 11

12 - 17

ab 18

%

 

          Alle Beträge in Euro

1.

bis 1.900

437

502

588

628

100

1.120/1.370

2.

1901 - 2.300

459

528

618

660

105

1.650

3.

2301 - 2.700

481

553

647

691

110

1.750

4.

2701 - 3.100

503

578

677

723

115

1.850

5.

3101 - 3.500

525

603

706

754

120

1.950

6.

3501 - 3.900

560

643

753

804

128

2.050

7.

3901 - 4.300

595

683

800

855

136

2.150

8.

4301 - 4.700

630

723

847

905

144

2.250

9.

4701 - 5.100

665

764

894

955

152

2.350

10.

5101 - 5.500

700

804

941

1.005

160

2.450

11.

5501 - 6.200

735

844

988

1.056

168

2.750

12.

6201 - 7.000

770

884

1.035

1.106

176

3.150

13.

7001 - 8.000

805

924

1.082

1.156

184

3.650

14.

8001 - 9.500

840

964

1.129

1.206

192

4.250

  15.

9501 - 11.000

874

1.004

1.176

1.256

200

4.950

 Quelle: OLD Düsseldorf (Stand: 01.01.2023)

 

Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Im Jahr 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 € pro Kind.

 

Nettoeinkommen

0 - 5

6 - 11

12 - 17

ab 18

%

1.

bis 1.900

312

377

463

378

100

2.

1.901 - 2.300

334

403

493

410

105

3.

2.301 - 2.700

356

428

522

441

110

4.

2.701 - 3.100

378

453

552

473

115

5.

3.301 - 3.500

400

478

581

504

120

6.

3.501 - 3.900

435

518

628

554

128

7.

3.901 - 4.300

470

558

675

605

136

8.

4.301 - 4.700

505

598

722

655

144

9.

4.701 - 5.100

540

639

769

705

152

10.

5.101 - 5.500

575

679

816

755

160

11.

5.501 - 6.200

610

719

863

806

168

12.

6.201 - 7.000

645

759

910

856

176

13.

7.001 - 8.000

680

799

957

906

184

14.

8.001 - 9.500

715

839

1.004

956

192

15.

9.501 - 11.000

749

879

1.051

1.006

200

Quelle: www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023

Der Unterhaltsvorschuss (UVG) hat sich zum 01.01.2023 erhöht auf monatlich 187 € (0-5 J), 252 € (6-11 J) und 338 € (12-17 J).

 

Bürgergeld

Alle Neuerungen unter: https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld

Regelbedarf beim Bürgergeld (NEU ab 01.01.23 > u.a. Vermögens- und Einkommensgrenzen angehoben)

Alleinstehende / Alleinerziehende
(+ Mehrbedarf)

                   502 Euro      

Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften

451 Euro


Sonstige
Angehörige
der       Bedarfs-  gemeinschaft

nicht-erwerbstätige Erwachsene unter
25 Jahre im Haushalt der Eltern

402 Euro

 Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

420 Euro

 Kinder von 6 bis 13 Jahren

348 Euro

 Kinder von 0 bis 5 Jahren

318 Euro

 

Energiekrise

Bis zum 31.12.23 besteht die Möglichkeit, Bürgergeld für einen Monat zu erhalten, wenn man hohe Nachzahlungen bei den Heizkosten hat.

Zudem besteht seit 16.01.23 für einkommensschwache Familien (z. B. Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag, Inhaber eines Münchenpasses, sowie Haushalte mit maximalem monatlichen Nettoeinkommen von 1.660 € + 830 € für Kinder >14 J. und 500 € für Kinder <14 J.) in München die Möglichkeit bei den SWM über https://www.waermefonds.de einen Antrag auf eine Pauschale zur Bewältigung der steigenden Energiekosten in Höhe von 700 € (+300 € für jede weitere Person im Haushalt) zu beantragen.

Unter https://energie-soli.org/vergabe/ gibt es eine zusätzliche finanzielle Hilfe aus einer Stiftung für Alleinerziehende, die von der Energiekrise betroffen sind.

 

Kinderfreibeträge bei der Einkommenssteuer

Im Jahr 2022: 5.620 € (2.810 € je Elternteil) / im Jahr 2023: 6.024 € (3.012 € je Elternteil) / im Jahr 2024: 6.384 € (3.192 € je Elternteil). Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2928 € (1464 € je Elternteil).

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/freibetraege-fuer-kinder/freibetraege-fuer-kinder-73890

 

Entlastungsbetrag bei Steuerklasse II

Der Entlastungsbetrag wird zum 01.01.23 um weitere 252 € auf 4.260 € angehoben.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2023.html

 

Wohngeld Plus Gesetz ab 01.01.23

Ab dem 01.01.23 wird sich mit dem Wohngeld Plus der Kreis der Anspruchsberechtigten verdreifachen und die durchschnittliche monatliche Wohngeldhöhe mehr als verdoppeln. Ob sich eine Antragstellung lohnt, kann online mit dem neuen Wohngeldrechner individuell geprüft werden: https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml

 

 

Liste für Beratungsstellen zu Gewaltthemen

Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt und bei häuslicher Gewalt

 

 

gefördert durch

VAMV Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. OV München                                                                  Datenschutz / Impressum